Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstellung von
Online-Energieausweisen (Stand: 11.06.2014)

  1. Geltungsbereich
    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für die Erstellung und den Erwerb von Energieausweisen mit Modernisierungsempfehlungen. Sie regeln die Beziehungen zwischen dem Kunden und der SEnerCon GmbH, im nachfolgenden „SEnerCon“ genannt, die sich aus der Online-Bestellung eines Energieausweises ergeben.
    2. Kunden im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Bauherrn und Hauseigentümer i. S. d. § 26 EnEV oder von ihnen für die Datenerhebung bzw. Bereitstellung bevollmächtigte Personen, z. B. Hausverwalter.
    3. Großkunden sind Kunden, die den SEnerCon-Energieausweis-Service regelmäßig nutzen bzw. mehrere Energieausweise auf einmal beauftragen.
  2. Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

    Vertragsgegenstand ist die Erstellung von Energieausweisen auf Basis der §§ 16 ff. der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 (vom 16.10.2013, in Kraft getreten am 01.05.2014) auf Grundlage der vom Kunden übermittelten Daten (siehe Ziffer 4 der AGB).

    1. Energieausweise auf Verbrauchsbasis werden gemäß EnEV § 19 erstellt.
    2. Energieausweise auf Bedarfsbasis werden gemäß EnEV § 18 erstellt. Zur Erstellung von Energieausweisen auf Bedarfsbasis wird das Verfahren für die vereinfachte Datenerhebung entsprechend EnEV § 9, Absatz 2, Satz 2 angewandt.
    3. Modernisierungsempfehlungen werden gemäß EnEV § 20 gegeben.
    4. SEnerCon behält sich vor, Angaben zum Gebäude und zu den technischen Anlagen, die die Bewertung des Gebäudes im Energieausweis nicht oder nur unwesentlich beeinflussen, nicht zu erheben und für die Berechnung pauschaliert anzusetzen, soweit dies nach der EnEV zulässig ist und zu keinen falschen Angaben führt. Ebenso behält sich SEnerCon vor, Kundenangaben ohne Rücksprache zu ändern, soweit ersichtlich ist, dass die Angaben missverständlich falsch angegeben wurden.
    5. Die Energieausweise werden entsprechend EnEV § 17 Abs. 6 für eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgestellt.
    6. Die Energieausweise werden nicht händisch unterzeichnet und sind mit der ge­scannten Unterschrift des Ausstellungsberechtigten versehen.
    7. SEnerCon darf die Erstellung eines Energieausweises verweigern, soweit die Gebäude- und Verbrauchsdaten nicht oder nur unvollständig mit der von der SEnerCon bereitgestellten Eingabeoberfläche erhoben werden können oder begründete Zweifel an der Richtigkeit der vom Kunden bereitgestellten Daten bestehen. Zweifel an der Richtigkeit der Daten liegen insbesondere vor, wenn eine Plausibilitätsprüfung der Daten negativ verläuft.
  3. Vertragsabschluss / Widerruf
    1. Durch Überweisung des Preises für die Erstellung des Energieausweises macht der Kunde gegenüber SEnerCon ein ihn bindendes Angebot zum Vertragsschluss. Nachdem SEnerCon die Daten des Kunden geprüft hat und diese als vollständig und plausibel bewertet worden sind, beginnt SEnerCon mit der Erstellung des Energieausweises. Hierdurch nimmt SEnerCon das Angebot des Kunden an und der Vertrag zur Erstellung eines Energieausweises kommt zustande.
    2. Der Kunde kann die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, Email) oder durch Rücksendung des Energieausweises an SEnerCon widerrufen. Die Frist beginnt mit Versendung des Energieausweises. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

      SEnerCon GmbH
      Hochkirchstraße 11
      10829 Berlin
      Fax: 030 23623490 10
      E-Mail: energieausweis@senercon.de

      Im Falle eines wirksamen Widerrufs in Textform hat der Kunde den Energie­ausweis innerhalb von zwei Wochen nach Absendung des Widerrufs an die o.g. Anschrift von SEnerCon zurück zu senden.

  4. Mitwirkung und Pflichten des Kunden
    1. Der Kunde ist verpflichtet, die zur Erstellung des Energieausweises notwendigen Daten und Angaben zum Gebäude sowie zu seiner Person und seiner Adresse vollständig und richtig anzugeben. Änderungen von Adresse und E-Mail-Adresse während des Erstellungsprozesses sind SEnerCon unverzüglich mitzuteilen.
    2. Die Gebäude-, Verbrauchs- und Anlagendaten für die Energieausweise nach Punkt 2, Ziffer 1 und 2 werden vom Kunden unaufgefordert und vollständig bereitgestellt. Eine Begehung des Gebäudes durch SEnerCon erfolgt nicht.
    3. Gemäß EnEV § 17, Absatz 5, ist die Bereitstellung der Gebäudedaten für den Energieausweis nur durch den Bauherrn/Eigentümer eines Gebäudes bzw. dessen Bevollmächtigten möglich. Sollte der Kunde nicht Eigentümer des Gebäudes sein, hat er seine Vertretungsbefugnis auf Verlangen von SEnerCon schriftlich nachzuweisen und postalisch an o. g. Adresse zu richten.
    4. SEnerCon kann Informationen und Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, an die E-Mail-Adresse des Kunden schicken. Der Kunde wird die E-Mail-Adresse, die SEnerCon gegenüber als Kontaktadresse dient, regelmäßig abrufen. Er ist insoweit mitwirkungspflichtig.
    5. Der Kunde ist verpflichtet, unmittelbar nach Erhalt des Energieausweises die dort ersichtlichen Bestandsdaten mit den von ihm mitgeteilten Angaben zu vergleichen bzw. auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
  5. Zahlungsbedingungen
    1. Der Kunde bezahlt den Energieausweis per Vorkasse.
    2. Der Preis für den Energieausweis und sonstige Leistungen sind in der Eingabeoberfläche, in der der Kunde die Gebäudedaten eingibt, ausgewiesen. Die Kosten für die Beantragung der Registriernummer entsprechend Punkt 9 Ziffer 2 sind im Preis enthalten.
    3. Dem Kunden wird die Rechnung für den Energieausweis zusammen mit dem Energieausweis per E-Mail übermittelt.
    4. Für den Fall, dass SEnerCon die Ausstellung von Energieausweisen verweigert, soweit die Gebäude- und Verbrauchsdaten nicht oder nur unvollständig mit der von SEnerCon bereitgestellten Eingabeoberfläche erhoben werden können oder begründete Zweifel an der Richtigkeit der vom Kunden bereitgestellten Daten bestehen (Punkt 2, Ziffer 7 der AGB), wird SEnerCon ab Feststellung die vom Kunden gezahlte Summe rückerstatten. Zinsen werden hierfür nicht fällig. In diesem Fall wird SEnerCon den Kunden hierüber telefonisch oder per E-Mail benachrichtigen und die Kontodaten des Kunden erfragen, um die vom Kunden einbezahlte Summe per Überweisung zurückzuerstatten.
    5. Die bei ihm anfallenden Telekommunikationskosten für die Nutzung des Online-Moduls und die Kommunikation mit der SEnerCon hat der Kunde selbst zu tragen.
    6. Für Großkunden können abweichende Abrechnungs- und Zahlungsmodalitäten vereinbart werden.
  6. Lieferung
    1. Die SEnerCon stellt den fertigen Energieausweis in der Regel innerhalb von 10 Arbeitstagen (Mo-Fr.) nach Zahlungseingang für den Kunden durch Übersendung per E-Mail bereit. Der Ausweis wird nur dann versendet, wenn der Rechnungsbetrag bei SEnerCon eingegangen ist.
    2. Für Großkunden behält sich SEnerCon vor, individuelle Lieferfristen zu vereinbaren, insbesondere, wenn die Größe des Einzelauftrags die Kapazitäten für die Energieausweisausstellung bei SEnerCon überschreiten.
    3. Bei unvollständigen oder unplausiblen Daten hängt der Lieferzeitpunkt des Energieausweises von der Mitwirkung des Kunden ab.
  7. Haftung und Gewährleistung
    1. SEnerCon erstellt den Energieausweis mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Bei der Erbringung dieser Leistung haftet SEnerCon nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
    2. SEnerCon haftet nicht für Schäden, die auf die Übermittlung bzw. Eingabe unkorrekter Gebäude-, Verbrauchs- und Anlagendaten durch den Kunden entstehen oder darauf zurückzuführen sind.
    3. SEnerCon haftet gegenüber dem Kunden nicht für Bewertungsabweichungen bei Energieausweisen auf Bedarfsbasis, die auf die Nutzung des Verfahrens für die vereinfachte Datenerhebung entsprechend EnEV § 9, Absatz 2, Satz 2 beruhen. Dem Kunden ist bekannt, dass durch eine genauere Erhebung der Gebäudedaten (z.B. U-Werte) und einer individuellen Berücksichtigung von Wärmebrücken durch Datenaufnahme vor Vor-Ort ggf. günstigere Endenergiebedarfswerte erreicht werden können.
    4. Die dem Energieausweis beigefügten Modernisierungsempfehlungen dienen entsprechend EnEV § 20 lediglich der Information und stellen keinen Ersatz für eine Energieberatung mit Vor-Ort-Begehung dar. SEnerCon haftet daher nicht für die in den Modernisierungsempfehlungen getroffenen Aussagen.
    5. SEnerCon übernimmt keine Haftung bzgl. des Inhaltes des Energieausweises, wenn der Kunde diesen zum Gegenstand vertraglicher Zusicherungen macht (z. B. bei Vermietung oder Verkauf des Gebäudes oder von Gebäudeteilen), die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen.
    6. Termine für die Erbringung von Leistungen werden von der SEnerCon nach bestem Wissen angegeben. Sie setzen die Abklärung aller technischen Fragen und deren unverzügliche Beantwortung durch den Kunden voraus. Eine Entschädigung für die verspätete Auslieferung (vgl. Punkt 6 der AGB) eines Energieausweises ist ausgeschlossen.
    7. Ausgeschlossen ist ebenfalls eine Haftung für Störungen oder Schäden aller Art aufgrund unzulässiger Eingriffe Dritter (etwa von Hackern), sofern SEnerCon die Daten nach dem aktuellen Stand der Technik geschützt hat.
    8. SEnerCon übernimmt die Gewährleistung dafür, dass die Ausweise durch eine i. S. d. EnEV § 21 qualifizierte Person erstellt werden.
    9. SEnerCon haftet nicht, wenn sich die Anforderungen an den Inhalt des Energieausweises durch gesetzliche Vorgaben ändern. Maßgeblich für die Bewertung durch SEnerCon ist der Tag der Übersendung an den Kunden.
    10. SEnerCon haftet nicht für eine Unrichtigkeit des Energieausweises, falls der Kunde nach Erstellung und Übersendung des Energieausweises bauliche Veränderungen an dem bewerteten Gebäude vornimmt, die Auswirkungen auf den Energieverbrauch oder -bedarf und die Grundsätze des Energieausweises i. S. d. EnEV §17 haben.
  8. Sonstiges

    Entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden müssen durch SEnerCon ausdrücklich angenommen werden, damit diese Vertragsbestandteil werden. Für abweichende Vertragsabreden ist beiderseits die Schriftform erforderlich.

  9. Datenschutz
    1. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Auftrags- und Gebäudedaten sowie personenbezogene Daten gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) von SEnerCon gespeichert und weiterverarbeitet werden, soweit dies für die Durchführung des Auftrags notwendig ist.

      Personenbezogene Daten sind z. B. der Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, IP-Adresse und Nutzungsdaten, soweit sie die Person des Kunden betreffen.

      Gebäudedaten sind die Daten, welche zur Erstellung des Energieausweises erforderlich sind.

    2. Dem Kunden ist bekannt, dass SEnerCon entsprechend EnEV §26c für den Energieausweis eine amtliche Registriernummer anfordert und in diesem Zusammenhang an die amtliche Registrierstelle (z.Z. das Deutsche Institut für Bautechnik - DIBt) Adress- und ausgewählte Energieausweisdaten übermittelt. Entsprechend EnEV §26d sind der Registrierstelle für Stichprobenkontrollen auf Verlangen Energieausweise, Eingabedaten und Zwischenergebnisse zu überlassen.
    3. Der Kunde willigt ein, dass die Gebäudedaten nach Fertigstellung des Energieausweises als Kopie bzw. Scankopie auf Datenträgern gemäß den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere entsprechend EnEV §26d Absatz 5, archiviert werden.
    4. Der Kunde willigt ein, dass die SEnerCon die Gebäudedaten in anonymisierter Form für statistische Auswertungen nutzt und diese Auswertungen in anonymisierter Form veröffentlicht.
    5. Der Kunde wird auf sein Recht zum jederzeitigen Widerruf seiner Einwilligung zur Speicherung personenbezogener Daten mit Wirkung für die Zukunft hingewiesen. Der Widerruf kann per E-Mail an energieausweis@senercon.de erklärt werden.
  10. Schlussbestimmungen
    1. SEnerCon behält sich vor, die AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern.
    2. Großkunden erhalten die geänderten AGB unverzüglich per E-Email zugesendet. Die geänderten AGB treten ab Zugang in Kraft, es sei denn, der Großkunde widerspricht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang per E-Mail. Reagieren Großkunden innerhalb dieser Frist nicht, gelten die neuen AGB als angenommen.
    3. Preisänderungen für die Energieausweise werden Großkunden per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Großkunden den neuen Preisen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, so gelten die neuen Preise für die seit Mitteilung angenommenen Aufträge.
    4. Sollten einzelne dieser Bestimmungen - gleich aus welchen Gründen - unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall wird die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzt, die dem Sinn und Zweck der beabsichtigten Regelung inhaltlich am nächsten kommt.

Sollten Sie weitere Informationen oder Erläuterungen zu diesen AGB wünschen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung:

SEnerCon GmbH
Hochkirchstr. 11
10829 Berlin
Tel: 030- 23 62 34 90-25
E-Mail: energieausweis@senercon.de